Südwestlich des Gemeindegebietes nahe zur Grenze nach Altach gelegene unbebaute - im Flächenwidmungsplan der Stadt Hohenems als Baufläche Wohngebiet BW - eingetragene Liegenschaft mit einer Fläche von insgesamt ca. 229 m². Nach den Erhebungen der Sachverständigen ergibt sich aus dem Kaufvertrag vom 02.10.20217 (TZl 6492/2017), dass die Errichtung einer Doppelhausanlage auf den GStNr. 1113/1, 1113/3 und 1113/4 beabsichtigt gewesen ist. Im Zusammenhang mit dieser projektierten Doppelhausanlage wurden im Kaufvertrag die im Bewertungsgutachten Seite 10 angeführten Vereinbarungen getroffen. Mangels Realisierung des geplanten Bauvorhabens erfolgte die Bewertung ohne Berücksichtigung allfälliger im Kaufvertrag vom 02.10.20217 (TZl 6492/2017) vereinbarten (außerbücherlichen) Belastungen (Bewertungsgutachten Seite 10 f). Allfällige damit verbundene Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg vorbehalten.
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